(27.10.2010/hg/dpa)
Wer gegen den anstehenden Castortransport nach Gorleben demonstriert, muss damit rechnen, es nicht nur mit der Polizei sondern auch mit der Bundeswehr zu tun zu bekommen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Christian Ströbele hervor.
„Die Bundeswehr hat Anträgen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und des Bundesministeriums des Inneren nach Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe (Atikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes) zugesagt“, heißt es in der Antwort.(1) Anders als in Heiligendamm ist diesmal der Einsatz von Tornado-Aufklärungsfliegern zur Beobachtung der Demonstrierenden laut Bundesregierung nicht vorgesehen.
Trotzdem hält die Nichtregierungsorganisation Robin Wood das Signal für „politisch brisant – die Bundeswehr wird gegen die Menschen im Land eingesetzt, um die Interessen der Atomlobby durchzusetzen.“ (2) Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) stört, dass statt auf eine politische Lösung nur noch auf 16.500 Polizisten und nun sogar auf die Bundeswehr gesetzt werde.
„Schwarz-Gelb provoziert die Bevölkerung durch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke und den weiteren Ausbau Gorlebens als Atommüllendlager und schickt den aufbegehrenden Bürgerinnen und Bürgern Polizei und Bundeswehr auf den Hals. Das ist ein politisches Armutszeugnis. Wir sagen Nein zu einer derartigen Eskalation und fordern politische Lösungen ein: noch ist es Zeit, den Castor-Transport abzusagen”, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. (3)

Die Polizeidirektion Lüneburg missachtet die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit!
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird die Proteste gegen den Castortransport mit einer Demonstrationsbeobachtung begleiten.
Mit Datum vom 23.Oktober 2010 hat die Polizeidirektion Lüneburg eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie „Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge“ für den „Zeitraum vom 6.11.2010, 00.00 Uhr, bis zum 16.11.2010, 24 Uhr“, innerhalb eines für den Castor-Transport bestimmten Korridors untersagt. Schon für Samstag, 6.11.2010, sind unangemeldete Versammlungen verboten, ab Sonntag, 7.11.2010, sind alle öffentlichen Versammlungen in diesem Korridor verboten. Die Verbote treten außer Kraft, „sobald der Castor-Transport vollständig in das umzäunte Gelände des Zwischenlagers eingefahren ist“.
Mit dieser Allgemeinverfügung missachtet die Polizeidirektion Lüneburg, die sich mit Verfügung vom 6.10.2010 erst zur zuständigen Versammlungsbehörde erklärt hat, die Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen massiv. Auch eine „nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erteilte Genehmigung“ eines Transportes rechtfertigt nicht die Aushebelung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Richtig stellt die Polizeidirektion in der Einleitung fest, dass die Behörden „grundsätzlich die Pflicht“ haben, „Versammlungen zu schützen“. Sie tut dies aber, um daraufhin zu begründen, warum in diesem Falle die Grundrechte außer Kraft zu setzen sind. Eigentumsrechte der Betreiber auf einen störungsfreien Transport sollen hier die Grundrechte aushebeln.
Zwar wird das Bundesverfassungsgericht zitiert, das sich immer wieder schützend vor das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gestellt hat, aber daraus werden die falschen Konsequenzen gezogen. Im sogenannten Brokdorf-Beschluss von 1985 hat das Verfassungsgericht unmissverständlich festgehalten, dass Versammlungen „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“ enthalten, „das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“. Es stellte fest, dass „für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten (bleibt), wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist“.
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