Montag, 29. November 2010

ZENSUS 2011 ist bereits voll im Gange!

Wenn man mal in der Bevölkerung eine Umfrage startet was ihnen das Zensusgesetz 2011 sagt, dann würden ihnen vielleicht nur fünfundzwanzig Prozent diese Frage beantworten können.
Nun wundert sich so mancher, warum eine solche Umfrage zur Volkszählung bereits jetzt schon stattfindet und im Briefkasten liegt um diese innerhalb von zwei Wochen zu beantworten. Hierbei handelt es sich um

§ 2 Stichprobenverfahren laut Zensusgesetz


1. Auswahlgrundlage ist der Bestand aller Anschriften mit Wohnraum in dem nach § 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 vom 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2808) erstellten Anschriften- und Gebäuderegister. Die Stichprobenziehung erfolgt mit Stand vom 1. September 2010. Für Anschriften mit Wohnraum, die zwischen der Stichprobenziehung und dem Berichtszeitpunkt des Zensus 2011 (9. Mai 2011) neu in das Anschriften- und Gebäuderegister aufgenommen werden, ist eine ergänzende Stichprobe zu ziehen.

2. Der Bestand aller Anschriften mit Wohnraum ist regional nach Erhebungsgebieten zu gliedern. Erhebungsgebiete sind Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern, in Städten mit mindestens 400.000 Einwohnern auch Teile der Stadt mit durchschnittlich etwa 200.000 Einwohnern und die auf der Kreisebene zusammengefassten Gemeinden unter 10.000 Einwohnern.

3. Für jedes Erhebungsgebiet ist der jeweilige Anschriftenbestand zunächst aufsteigend nach der Zahl der an der Anschrift mit alleinigem Wohnsitz oder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen zu ordnen und anschließend in acht überschneidungsfreie Schichten mit etwa der gleichen Anzahl an Personen zu gliedern. Für Anschriften mit Sonderbereichen nach § 8 Absatz 5 Satz 2 des Zensusgesetzes 2011 wird zusätzlich eine eigene Schicht gebildet.

4. Innerhalb der Schichten werden die Anschriften nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt.


Na dann, meinen herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren! Das scheint ja wie ein sechser im Lotto zu sein..
Dennoch wird es nächstes Jahr für alle zutreffen. Hierzu im folgenden mehr:




Worum geht es?

Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf dieZusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden gespeichert und mit Hilfe vonvereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt und die Auskunft darf nicht verweigert werden.

Wir sind der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.


Wo liegt das Problem?


  • Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen im Einzelfall “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
  • Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
  • Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Personenkennziffer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  • Die Erhebung ist streng genommen nicht anonym, da Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind, solange diese Daten existieren (bis zu vier bzw. sechs Jahre lang nach der Erfassung). Aus technischer Sicht betrachtet entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
  • Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten.
  • Außerdem haben die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
  • Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. das Merkmal der Religionszugehörigkeit und die (freiwillige) Frage zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis, die insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste von Muslimen in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.


  • Kurzum geht es nur darum, ein jeden seinen Stempel aufzudrücken und sie vollständig zu erfassen, dann geben wir noch ein wenig GOOGLE STREET VIEW ein und wir sehen wo wir sie finden können. Liveübetragungen sind auch schon in Planung. Und wenn uns was nicht passt, dann werden Sie dazu per Gesetz verpflichtet auch Kameras innerhalb ihrer vier Wände anzubringen und Big Brother wird sie begrüßen. Die Gesetze dazu sind schon in Arbeit und wir werden dieses genauso schleichend in Kraft treten lassen, wie sie es jetzt bei unserem Schützling ZENSUS erfahren haben.
    Aber das dürfte Ihnen ja keine Sorgen bereiten, da Ihnen dieses bereits aus einer beliebten Fernsehserie bekannt sein müsste. Und warum sollte nicht jeder ein Recht auf Big Brother haben.

    Mit freundlichem Gruß
    in der

    Schlussformel



    Der Bundesrat hat zugestimmt.

    Die Bundeskanzlerin

    Dr. Angela Merkel

    Der Bundesminister des Innern

    Thomas de Maizière





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